Friedensvertrag zwischen Bethyr und Kolar

Offizielle Mitteilungen des Hauses von Kolar an seine Krieger.

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Ikamasa

Friedensvertrag zwischen Bethyr und Kolar

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Friedensvertrag zwischen dem klingonischen Reich und dem bethyrischem Volk

Anwesende Personen:
Ba'teresu S'Lokk, Botschafter des Hauses von Kolar
Karmagh, erster Gouverneur auf Kappa-Bethyl
Nlorik Kizar, Präsident der Bethyr
Al'Rashiz, oberster General der Bethyr

Art 1:
[1] Nach der Kapitulation der Bethyr bei Sternzeit 92515,03 geht das klingonische Reich als Sieger des Krieges hervor. Der zu schließende Vertrag wird nun über die Zukunft der Bethyr entscheiden.
[2] Jegliche feindliche Handlungen werden mit sofortiger Wirkung von beiden Seiten eingestellt.

Art 2:
[1] Alle durch die Bethyr bevölkerten Planeten, sowie alle Planeten, welche durch Völker besiedelt sind, welche von den Bethyr unterworfen wurden, sind von nun an Kolonien des klingonischen Reiches. Der Name des entstandenen Kolonialreiches soll „Dominion der Bethyr“ lauten.
[2] Das Kappa-Bethyl-System soll Hauptsitz dieses Dominions sein. Alle anderen Planetensysteme werden „Provinzen“ genannt.
[3] Alle Provinzen sind Kappa-Bethyl Rechenschaft schuldig und agieren nicht autark.
[4] Alle Planetensysteme, welche von unterworfenen Völkern der Bethyr besiedelt wurden, erhalten die selbe Eigenständigkeit, wie das bethyrische Volk sie erhält.
[5] Das gesamte Domion der Bethyr steht unter dem Schutz des klingonischen Reiches und wird ferner durch die klingonische Verteidigungsstreitmacht vor Aggressoren beschützt.

Art 3:
[1] Durch den Schutz der KVS wird das bethyrische Militär überflüssig.
[2] Demnach wird jede Provinz mit einer Fregatte und einem Kanonenboot bewacht, Kappa-Bethyl wird ausschließlich von der KVS geschützt. Überzählige Schiffe der Bethyr werden in diesem Sinne abgebaut.
[3] Bethyrische Bodentruppen werden auf 250000 pro Provinz beschränkt. Kappa-Bethyl erhält bis zu 500000 Soldaten auf seiner Oberfläche.
[4] Auf Kappa-Bethyl werden bis zu 5 Militärstützpunkte eingerichtet, in welchen dauerhaft zwischen 50000 und 150000 Klingonen stationiert sein werden.
[5] Alle bethyrischen und klingonischen Generäle unterstehen dem klingonischen Gouverneur

Art 4:
[1] Alle Provinzen des Dominions der Bethyr werden von Kappa-Bethyl aus regiert.
[2] Die alte Regierung des Volkes wird aufgehoben und stattdessen eine provisorische Kabinettsregierung unter Nlorik Kizar eingesetzt. Ein Kabinett wird 6 Jahre regieren, ehe der Vorsitzende neue Minister bestimmen kann. Der Vorsitzende selbst kann bei einer Neuwahl des Kabinetts ebenfalls zurücktreten. Der Nachfolger wird vom klingonischen Reich bestimmt.
[3] Zusätzlich wird auf Kappa-Bethyl ein klingonischer Gouverneur mit seinen Beratern eingesetzt.
[4] Die Zusammenarbeit beider Institutionen wird in einem oder mehreren Verträgen zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

Art 5:
[1] Bethyrische Polizeikräfte werden keine Limitierung erfahren und weiterhin existieren.
[2] Die Polizei wird durch das klingonische Reich verwaltet. Zu diesem Zwecke werden alle Führungspositionen dieses Organs durch Klingonen besetzt.
[3] Weiterhin wird jeder Zehnte Polizist ein Klingone sein.

Art 6:
[1] Als Verlierer des Krieges müssen die Bethyr Reparationen an das Reich in Form von Dilithiumerz entrichten.
[2] Der Gesamtbetrag der Lieferungen beläuft sich auf 250 Millionen Tonnen, welche innerhalb von 10 Jahren abgetreten werden müssen.
[3] Ziel der Lieferungen ist die Raumstation Chaq Rejmorgh
[4] Die Lieferungen werden auf bethyrischen Frachtern geliefert, welche von der KVS bewacht werden.
[5] Wird den Forderungen nicht nachgekommen, können Sanktionen verhängt oder industrielle Anlagen besetzt werden. Ferner kann nach wiederholten Lieferungsproblemen die Selbstbestimmung der Bethyr aufgehoben werden.

Art 7:
[1] Zwischen dem klingonischen Reich und dem Dominion der Bethyr wird eine Handelsroute eingerichtet und genutzt.
[2] Art und Statuten des Handels werden in einem oder mehreren Verträgen zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.

Art 8:
[1] Das klingonische Reich hat jederzeit Zugang zu Raum- und Planetensphären des Dominions der Bethyr.
[2] Der bethyrische Raum kann nach Genehmigung des örtlichen Gouverneurs auch von jeder anderen Spezies betreten werden.
[3] Ferner behält sich das klingonische Reich das Recht vor Hilfssoldaten der Bethyr zu rekrutieren.

Art 9:
[1] Als Gegenleistung für den Schutz der Bethyr durch die klingonische Verteidigungsstreitkraft, wird ein monatlicher Tribut gefordert.
[2] Demnach sollen monatlich 200.000 Tonnen Dilithium zu Chaq Rejmorgh geliefert werden.
[3] Die erste Lieferung wird nach 2 Jahren getätigt werden.
[4] Sollten die Lieferungen ausbleiben, wird der Schutz durch die KVS abgebrochen.

Art 10:
[1] Das Dominion der Bethyr wird außenpolitisch nicht ohne die Zustimmung des klingonischen Reiches agieren.
[2] Der lokale klingonische Gouverneur ist Vertreter des klingonischen Reiches und demnach erste Ansprechperson der Bethyr.
[3] Sollte eine Anfrage über die Befähigungen des Gouverneurs hinausgehen, so wird sich dieser an eine höhere Instanz des Reiches wenden.

Art 11:
[1] Durch die Unterzeichnung jeden anwesenden Vertreters gilt dieser Vertrag als Rechtsgültig.
[2] In diesem Falle kann keine Revision eingelegt werden.
[3] Es ist möglich einen weiteren Vertrag auszuhandeln, der sich auf diesen bezieht.


Unterschriften:
Ba'teresu S'Lokk
Karmagh
Al'Rashiz
Nlorik Kizar


Unterzeichnet bei Sternzeit 93061,68
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