Regeln für Allianzflotten

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Ihoor Shuta
Brigadier General
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Joined: Wed 12. Jun 2013, 21:39

Regeln für Allianzflotten

Post by Ihoor Shuta »

1. Flottenallianzen können nur mit vollwertigen Flotten im Gesamten geschlossen werden. Diese betreffen grundsätzlich jegliche angeschlossene Twinkflotte gleichermaßen.

1.0.1. Flottenallianzen können grundsätzlich nur mit separaten Flotten, nicht aber mit ganzen Armaden geschlossen werden.

1.1. Unter einer "vollwertigen Flotte" verstehen wir wie folgt:

1.1.1. Eine Flotte umfasst mindestens 5 aktive Mitglieder (Jeder Spieler ist EIN Mitglied. Zweitcharaktere und Zweitaccounts werden nicht separat gezählt. Ein einzelner Spieler mit 5 eigenen Accounts gilt nach wie vor als EIN Mitglied.)

1.1.2. Eine Flotte besitzt ein Regelwerk, welches grundsätzliche Verhaltensweisen nachvollziehbar regelt. Diese Regeln besitzen vollkommene Gültigkeit. Dieses Regelwerk verbietet die Beschäftigung als Troll oder vergleichbares strickt.

1.1.3. Eine Flotte wird von einem "Flottenleader l.D."* angeführt.

*Flottenleader l.D. (Oder Flottenleader laut Definition) ist der ultimative Anführer seiner Flotte und ist sämtlichen Mitgliedern seiner Flotte übergeordnet. Der Flottenleader l.D. ist fernerhin der ursprüngliche Gründer seiner Flotte (Flottenleader die diesen Posten erst nachträglich durch Inaktivität des Flottengründers, durch das "vergraulen" des selbigen, oder durch Weiterverkauf der Flotte erlangten werden von uns nicht akzeptiert).

2. Wer sich auf unserem Hoheitsgebiet aufhält (Unserem TS Server, von uns gestellten Channels, von uns organisierten Veranstaltungen, usw.) unterwirft sich vorbehaltslos unseren Regeln (viewtopic.php?f=15&t=18 und viewtopic.php?f=15&t=419)

2.1. Sollten unsere Regeln in Konkurenz oder Widerspruch zu den Regeln der eigenen Mutterflotte stehen, sind unseren Regeln Vorzug einzuräumen.

2.2. Der Flottenleader l.D. erklärt sich in diesem Falle bereit unsere Regeln gegen seine Mitglieder (oder im Zweifelsfalle gegen sich selbst) durchzusetzen.

2.2.1. Der Flottenleader l.D. hat das Recht sich den Fall vortragen zu lassen und für seine Flottenmitglieder/sich selbst Partei zu ergreifen und diese/n gegen uns zu verteidigen. Letztendlich haben wir allerdings das letzte Wort.

3. Sämtliche Mitglieder unserer Flotte sowie angeschlossener Twinkflotten sind grundsätzlich immun gegen Ignorlisten oder Vergleichbares.
Mitglieder von Allianzflotten sind im Zweifelsfalle dazu verpflichtet jederzeit die Einhaltung dieser Regel durch Vorlage eines Screenshots der eigenen Ignorliste zu belegen.

4. Die Allianzflotte hat zum Beginn der Allianz einen Ansprechpartner zu benennen (am liebsten ist und zwar der Flottenleader l.D., sollte eine Flotte allerdings einen Flottenbotschafter besitzen kann dieser an seiner statt als Ansprechpartner fungieren).

4.1. Absprachen die mit dem Ansprechpartner getroffen werden sind verbindlich, im Zweifelsfall auch ohne die Zustimmung oder Kenntnisnahme des eigentlichen Flottenleader l.D. (Der Ansprechpartner IST nach unserem Verständnis der Flottenleader l.D., da er diesen als Kontaktperson uns gegenüber vertritt).

4.2. Es gibt grundsätzlich nur einen Ansprechpartner, welcher das auch bis zu seinem Ausscheiden aus seiner Mutterflotte bleibt.
Dieser Ansprechpartner darf einen Stellvertreter benennen, welcher ihn in seiner Abwesenheit (und nur dann) vertritt. Dieser Stellvertreter ist "vor" seinem ersten Auftreten zu benennen.

5. Weiterhin werden folgende Gruppierung von uns per Definition nicht als Flotten anerkannt:

-Trollflotten (Flotten dessen Beschäftigungsfeld ausschließlich oder hauptsächlich das stören oder herabwürdigen anderer Spieler in irgendeiner Weise darstellt.

-Protestflotten (Flotten welche zu dem Zweck gegründet wurden um "echte" Flotten zu sabotieren/boykottieren oder von einer ausreichend großen Anzahl ihrer Mitglieder zu diesem Zweck genutzt werden.)

-Raubflotten (Flotten welche zu dem Zweck gegründet wurden den Reichtum ihrer Leader auf Kosten ihrer Mitglieder zu mehren.)

-Twinkflotten (Flotten welche einer anderen Flotte unterstehen und/oder sich eine Flottenführung teilen. Diese werden nicht als Flotten anerkannt und werden in jeder Hinsicht durch die Mutterflotte vertreten.)

-Rogueflotten (Flotten welche Teile ihres Vermögend durch Diebstahl [z.b. leeching] oder AGB-Verstöße erlangten bzw. Twinkflotten unterhalten die das tun.)

6. Flotten die einem oder mehreren der Definitionspunkte nicht genügen, werden als "N.F.O." (Nicht-Flotten Organisation) und damit als Flottenlos betrachtet.
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Egal wie hitzig auch die Diskussion
Wahret doch trotzdem immer den Umgangston.
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